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   VG Cottbus, 06.02.2019 - 3 L 701/18   

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VG Cottbus, 06.02.2019 - 3 L 701/18 (https://dejure.org/2019,2870)
VG Cottbus, Entscheidung vom 06.02.2019 - 3 L 701/18 (https://dejure.org/2019,2870)
VG Cottbus, Entscheidung vom 06. Februar 2019 - 3 L 701/18 (https://dejure.org/2019,2870)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2018 - 10 S 37.18

    Erlass einer unverhältnismäßigen Nutzungsuntersagung

    Auszug aus VG Cottbus, 06.02.2019 - 3 L 701/18
    Die auf S. 2 der Verfügung enthaltene Begründung für die Anordnung der sofortigen Vollziehung genügt den formellen Anforderungen des § 80 Abs. 3 S. 1 VwGO, wonach im Falle des § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung schriftlich zu begründen ist (vgl. zu den Anforderungen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2018 - OVG 10 S 37.18 -, juris Rn. 6).

    Ob die Begründung in der Verfügung vom 22. Oktober 2018 inhaltlich zutrifft und ob sie die Anordnung zu rechtfertigen vermag, ist hingegen keine Frage des Begründungserfordernisses des § 80 Abs. 3 VwGO (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2018 - OVG 10 S 37.18 -, juris Rn. 7).

    Im Rahmen der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Nutzungsuntersagung ist ein Vorhaben aber nur dann offensichtlich materiell genehmigungsfähig, wenn die Übereinstimmung der Nutzung mit den Vorschriften des materiellen Baurechts sich derart aufdrängt, dass jegliche nähere Prüfung von vornherein entbehrlich erscheint (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 28. Juni 2018 - OVG 10 S 37.18 -, juris Rn. 11; vom 30. Mai 2016 - OVG 10 S 34.15 -, juris Rn. 10).

    Des Weiteren soll verhindert werden, dass die Kontrolle der Bauaufsicht unterlaufen wird und die Antragstellerin einen formell illegalen Nutzungsvorteil nimmt und sich damit so stellt, wie ein Bauherr stünde, der sich legal verhält und eine geänderte Nutzung nur nach Erteilung der erforderlichen Baugenehmigung aufnimmt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2018 - OVG 10 S 37.18 -, juris Rn. 15; vgl. auch Beschlüsse der Kammer vom 6. Juni 2016 - 3 L 163/16 und vom 5. Januar 2018 - 3 L 440/17).

  • VG Cottbus, 05.01.2018 - 3 L 440/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Nutzungsuntersagung

    Auszug aus VG Cottbus, 06.02.2019 - 3 L 701/18
    Für die Überprüfung der Ermessensentscheidung ist anerkannt, dass bereits die formelle Illegalität des Vorhabens bzw. der Nutzung den Erlass einer Nutzungsuntersagung rechtfertigen kann und der Bauaufsichtsbehörde insoweit ein intendiertes Ermessen eingeräumt ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Juli 2015 - OVG 2 N 23.13 -, juris Rn. 3; Beschlüsse der hiesigen Kammer vom 11. Februar 2016 - 3 L 18/16 -, juris Rn. 17; vom 5. Januar 2018 - 3 L 440/17 -, juris Rn. 18).

    Des Weiteren soll verhindert werden, dass die Kontrolle der Bauaufsicht unterlaufen wird und die Antragstellerin einen formell illegalen Nutzungsvorteil nimmt und sich damit so stellt, wie ein Bauherr stünde, der sich legal verhält und eine geänderte Nutzung nur nach Erteilung der erforderlichen Baugenehmigung aufnimmt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2018 - OVG 10 S 37.18 -, juris Rn. 15; vgl. auch Beschlüsse der Kammer vom 6. Juni 2016 - 3 L 163/16 und vom 5. Januar 2018 - 3 L 440/17).

    Eine Frist ist dann angemessen und zumutbar, wenn sie das behördliche Interesse an der Schleunigkeit der Ausführung berücksichtigt und zugleich dem Betroffenen die nach der allgemeinen Lebenserfahrung erforderliche Zeit gibt, seiner Pflicht nachzukommen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 29. September 2017 - OVG 2 S 14.17 -, juris Rn. 21; vom 11. September 2014 - OVG 10 S 8.13 -, juris Rn. 4; Beschluss der Kammer vom 5. Januar 2018 - 3 L 440/17).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2014 - 10 S 8.13

    Beschwerde; Nutzungsuntersagung (Wettbüro); Beseitigungsanordnung (Werbeanlage);

    Auszug aus VG Cottbus, 06.02.2019 - 3 L 701/18
    Eine Frist ist dann angemessen und zumutbar, wenn sie das behördliche Interesse an der Schleunigkeit der Ausführung berücksichtigt und zugleich dem Betroffenen die nach der allgemeinen Lebenserfahrung erforderliche Zeit gibt, seiner Pflicht nachzukommen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 29. September 2017 - OVG 2 S 14.17 -, juris Rn. 21; vom 11. September 2014 - OVG 10 S 8.13 -, juris Rn. 4; Beschluss der Kammer vom 5. Januar 2018 - 3 L 440/17).

    Von dem Erfordernis der Fristsetzung kann im vorliegenden Fall aber abgesehen werden, weil die Nutzungsuntersagung im Grundsatz eine Unterlassungspflicht begründet, vgl. § 28 Abs. 1 S. 3 VwVGBbg (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. September 2014 - OVG 10 S 8.13 -, juris Rn. 4).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2017 - 6 B 11.17

    Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot seitens einer Außengastronomie gegenüber

    Auszug aus VG Cottbus, 06.02.2019 - 3 L 701/18
    Die normative Konkretisierung des gesetzlichen Maßstabs für die Zumutbarkeit von Geräuschen ist jedenfalls insoweit abschließend, als sie bestimmte Gebietsarten und Tageszeiten entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit bestimmten Immissionsrichtwerten zuordnet und das Verfahren der Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen vorschreibt (BVerwG, Urteil vom 29. August 2007 - 4 C 2.07 -, juris Rn. 12; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Juli 2017 - OVG 6 B 11.17 -, juris Rn. 29).

    Für eine einzelfallbezogene Beurteilung der Schädlichkeitsgrenze aufgrund tatrichterlicher Würdigung lässt das normkonkretisierende Regelungskonzept der TA Lärm nur insoweit Raum, als es insbesondere durch Kann-Vorschriften und Bewertungsspannen Spielräume eröffnet (BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 4 C 8.11 -, juris Rn. 18; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Juli 2017 - OVG 6 B 11.17 -, juris Rn. 29).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VG Cottbus, 06.02.2019 - 3 L 701/18
    Maßstabsbildend im Sinne dieser Vorschrift sind diejenigen Grundstücke der Umgebung, auf die sich das bauliche Vorhaben auswirken kann und die ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägen oder doch beeinflussen (ständige Rechtsprechung, BVerwG, Urteile vom 26. Mai 1978 - 4 C 9.77 -, juris Rn. 33; vom 5. Dezember 2013 - 4 C 5/12 -, juris Rn. 10).

    In die Eigenart der näheren Umgebung fügt sich ein Vorhaben ein, das sich innerhalb des aus seiner näheren Umgebung hervorgehenden Rahmens hält, es sei denn, es lässt die gebotene Rücksichtnahme auf die sonstige, d.h. vor allem auf die in seiner unmittelbaren Nähe vorhandene Bebauung vermissen (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 26. Mai 1978 - 4 C 9.77 -, juris Rn. 44 ff.; vom 8. Dezember 2016 - 4 C 7.15 -, juris Rn. 17; vom 23. Mai 1986 - 4 C 34.85 -, juris Rn. 12; vom 3. April 1987 - 4 C 41.84 -, Rn. 17, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2017 - 2 S 14.17

    Inhalt der Nutzungsuntersagung an einen vermietenden Eigentümer; Einordnung eines

    Auszug aus VG Cottbus, 06.02.2019 - 3 L 701/18
    Eine Frist ist dann angemessen und zumutbar, wenn sie das behördliche Interesse an der Schleunigkeit der Ausführung berücksichtigt und zugleich dem Betroffenen die nach der allgemeinen Lebenserfahrung erforderliche Zeit gibt, seiner Pflicht nachzukommen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 29. September 2017 - OVG 2 S 14.17 -, juris Rn. 21; vom 11. September 2014 - OVG 10 S 8.13 -, juris Rn. 4; Beschluss der Kammer vom 5. Januar 2018 - 3 L 440/17).
  • VG Saarlouis, 30.03.2016 - 3 L 163/16

    Abschiebung nach Norwegen

    Auszug aus VG Cottbus, 06.02.2019 - 3 L 701/18
    Des Weiteren soll verhindert werden, dass die Kontrolle der Bauaufsicht unterlaufen wird und die Antragstellerin einen formell illegalen Nutzungsvorteil nimmt und sich damit so stellt, wie ein Bauherr stünde, der sich legal verhält und eine geänderte Nutzung nur nach Erteilung der erforderlichen Baugenehmigung aufnimmt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2018 - OVG 10 S 37.18 -, juris Rn. 15; vgl. auch Beschlüsse der Kammer vom 6. Juni 2016 - 3 L 163/16 und vom 5. Januar 2018 - 3 L 440/17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2016 - 8 B 1341/15

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

    Auszug aus VG Cottbus, 06.02.2019 - 3 L 701/18
    Im Übrigen entspricht es herrschender Meinung (vgl. hierzu nur: Hess.VGH, Beschluss vom 30. Januar 2012 - 4 B 2379/11 - a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. März 2016 - 8 B 1341/15 - m.w.N., zitiert nach juris; Urteil der Kammer vom 05. Juli 2016 - 3 K 423/15 -), dass für den Fall einer prognostischen Wertung möglicher Immissionen die Prognose auf der "sicheren Seite" liegen muss.
  • VGH Hessen, 30.01.2012 - 4 B 2379/11

    Inhaltliche Bestimmtheit einer Baugenehmigung

    Auszug aus VG Cottbus, 06.02.2019 - 3 L 701/18
    Im Übrigen entspricht es herrschender Meinung (vgl. hierzu nur: Hess.VGH, Beschluss vom 30. Januar 2012 - 4 B 2379/11 - a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. März 2016 - 8 B 1341/15 - m.w.N., zitiert nach juris; Urteil der Kammer vom 05. Juli 2016 - 3 K 423/15 -), dass für den Fall einer prognostischen Wertung möglicher Immissionen die Prognose auf der "sicheren Seite" liegen muss.
  • BVerwG, 05.05.2006 - 7 B 1.06

    Revision gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Kartbahn -

    Auszug aus VG Cottbus, 06.02.2019 - 3 L 701/18
    Das ergibt sich aus der anlagebezogenen Sicht des Bundes-Immissionsschutzgesetzes mit den die schädlichen Umwelteinwirkungen konkretisierenden Regelwerken (BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 2006 - 7 B 1.06 -, juris Rn. 2 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2008 - OVG 2 N 96.07 -, juris Rn.; Urteil der Kammer vom 29. Juni 2017 - VG 3 K 201/16 -, juris Rn. 32).
  • VG Cottbus, 29.06.2017 - 3 K 201/16

    Nachbarklage gegen Tankstellenerlaubnis

  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 C 7.15

    Bebauung; Bebauungszusammenhang; Dachgeschossausbau; Dorfgebiet; Einfirsthof;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2016 - 10 S 34.15

    Nutzungsuntersagung; Nutzungsänderung; Wohngebäude; Ferienwohnungsnutzung;

  • VG Cottbus, 11.02.2016 - 3 L 18/16

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2015 - 2 N 23.13

    Zulassungsantrag; Beseitigungsanordnung; Wochenendhaus; staatliche Verwaltung

  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als

  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher

  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 41.84

    Bauvorbescheid mit Genehmigungsvorbehalt; Zulässigkeit eines Schweinezuchtstalls

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2008 - 2 N 96.07

    Lärmschutz für Gemengelage von einem faktischen reinen Wohngebiet und einem

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

  • OVG Sachsen, 02.04.2012 - 1 B 2/12

    Nutzungsuntersagung, Sonderbau, Terrasse, bauliche Anlage

  • VG Cottbus, 27.11.2020 - 3 K 1028/17

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Es entspricht nämlich herrschender Meinung (vgl. hierzu nur: Hessischer VGH, Beschluss vom 30. Januar 2012 -  4 B 2379/11 - a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. März 2016 - 8 B 1341/15 - m.w.N., juris; Urteil der Kammer vom 05. Juli 2016 - 3 K 423/15 -  zuletzt: Beschluss vom 06. Februar 2019 - 3 L 701/18 -), dass für den Fall einer prognostischen Wertung möglicher Immissionen die Prognose auf der "sicheren Seite" liegen muss.
  • VG Cottbus, 13.05.2019 - 3 L 566/18

    Sofortvollzug einer Ordnungsverfügung zum Rückbau einer baulichen Anlage;

    Ob die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung inhaltlich zutrifft und ob sie die Anordnung zu rechtfertigen vermag, ist hingegen keine Frage des Begründungserfordernisses des § 80 Abs. 3 VwGO (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19. September 2018 - OVG 10 S 6.18 -, juris, Rn. 5; Beschl. d. Kammer v. 06. Februar 2019 - VG 3 L 701/18 -, juris, Rn. 8; Beschl. v. 27. Februar 2018 - VG 3 L 530/17 -, juris, Rn. 6).
  • VG Cottbus, 09.07.2019 - 3 L 84/19

    Verpflichtung zum Entfernen von Losungsbannern aufgrund denkmalschutzrechtlicher

    Zwar ist die materielle Illegalität bei der Frage, ob Ermessensfehler vorliegen, zu prüfen, wenn die Behörde sich zu einem Einschreiten gerade unter der Voraussetzung einer materielle Illegalität des Vorhabens entschließt (vgl. Beschluss der Kammer vom 06. Februar 2019 - 3 L 701/18 -).
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